Berufsbild zum Ausbildungsberuf: Verwaltungsfachangestellter > Kirchenverwaltung

Verwaltungsfachangestellter > Kirchenverwaltung

Profil

Als Sie Verwaltungsfachangestellte/r in der Kirchenverwaltung bereiten Sie Sitzungen kirchlicher Gremien vor und sind an der Umsetzung der Beschlüsse beteiligt. Unter Anwendung der staatlichen und kirchlichen Rechtsvorschriften erarbeiten Sie Verwaltungsentscheidungen und unterrichten die Beteiligten.
In der Fachrichtung Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland lernt man am Ausbildungsplatz z.B.:

- Bedeutung der kirchlichen Selbstverwaltung

- Formen und Aufgaben der kirchlichen Gebietskörperschaften

- Vorbereitung von Sitzungen kirchlicher Beschlussgremien

- Rechtmäßigkeit des Zustandekommens von Beschlüssen kirchlicher Beschlussgremien prüfen

- staatliche und kirchliche Rechtsvorschriften einzelfallbezogen anwenden

- Verwaltungsentscheidungen erarbeiten und die Beteiligten unterrichten

- Auftrag und Aufgaben der evangelischen Kirchen im Rahmen der Verwaltungstätigkeit vertreten


Verwaltungsfachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Zugangsvoraussetzungen

in der Regel mittlerer Bildungsabschluss

Berufsinhalt

- Rechtsvorschriften in Aufgabenbereichen der Kirchenverwaltung einzelfallbezogen anwenden

- Verwaltungs- und Organisationsaufgaben erledigen

- Vorgänge im Haushalts- und Rechnungswesen bearbeiten

- Aufgaben in der Personalverwaltung übernehmen

Branchen

- Kirchen und

- kirchlich-religiöse Vereinigungen, insbesondere Gliedkirchen der Evangelischen Kirche



Perspektiven

k. A.


Zur Ausbildung

Ausbildung bei der ev. Landeskirche Hannover

 


 

Hinweise und Informationen zu Berufsbildern und Ausbildungsplätzen und zum Berufsanfang

 

 

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