Berufsbild zum Ausbildungsberuf: Sozialversicherungsfachangestellte > Unfallversicherung

Sozialversicherungsfachangestellte > Unfallversicherung

Profil

Als Sozialversicherungsfachangestellte/r in der Unfallversicherung beurteilen Sie die Versicherungsverhältnisse sowie die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers für Versicherungsfälle und die Mitgliedschaft von Unternehmen.
Im Ausbildungsbetrieb lernt man z.B.:

- Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht feststellen

- zuständigen Versicherungszweig und Versicherungsträger bestimmen

- Maßnahmen bei der Einleitung, der Durchführung und dem Abschluss von Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren

- Datenschutzbestimmungen

- Zusammenhänge zwischen Wettbewerb und Marketing

- zuständigen Unfallversicherungsträger für gemeldete Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten


sowie für die Mitgliedschaft von Unternehmen bestimmen

- Beitragsbescheide und Beitragsrechnungen erstellen

- Maßnahmen zur Beitreibung rückständiger Beiträge einleiten

- Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten feststellen

- Ansprüche auf Heilbehandlungen, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und Rehabilitationsmaßnahmen prüfen

- Geldleistungen während der Heilbehandlung und Rehabilitation bewirken

- Renten an Versicherte und Leistungen an Hinterbliebene feststellen

- in Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mitwirken.


Themen des Berufschulunterrichts sind z.B.:
- Sozialversicherungslehre

- Rechtlehre

- Rechnungswesen


Sozialversicherungsfachangestellte/r (Fachrichtung Unfallversicherung) ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Zugangsvoraussetzungen

in der Regel Hochschulreife, mindestens mittlerer Bildungsabschluss

Berufsinhalt

- Versicherungsverhältnisse und Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers klären

- Beitragspflicht feststellen

- Beiträge berechnen sowie Beitragsentrichtung veranlassen und überwachen

- Leistungsansprüche bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten feststellen

- entsprechende Heilbehandlungen überwachen

- Aufgaben in den Bereichen Finanzwesen

- allgemeine Verwaltung und Personalwesen der Unfallversicherungsträger erledigen

Branchen

- Gesetzliche Unfallversicherung

- gesetzl. Krankenvers. (o. knappschaftliche Krankenvers.)

- Knappschaftliche Krankenversicherung

- gesetzl. Rentenvers. (o. knappschaftl bzw. Landwirte)

- Knappschaftliche Rentenversicherung

- Altershilfe für Landwirte

- Sonstige Sozialversicherung und Arbeitsförderung

- Verbände der Sozialversicherungsträger

- Gesundheitswesen

- Allgemeine öffentliche Verwaltung

- Versicherungsgewerbe


Perspektiven

Die Berufsforschung prognostiziert einen wachsenden Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften in beratenden Berufen.

Zur Ausbildung

Ausbildung bei der Berufsgenossenschaft f.d. Einzelhandel München

 


 

Hinweise und Informationen zu Berufsbildern und Ausbildungsplätzen und zum Berufsanfang

 

 

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