Stadtverwaltungen als Arbeitgeber und Anbieter von Ausbildungsplätzen

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Stadtverwaltung in Deutschland

Die Stadtverwaltungen (bzw. Kommunalverwaltung oder Gemeindeverwaltung) in Deutschland sind im weitesten Sinn die öffentliche Verwaltung der deutschen Gemeinden und Landkreise. Die Kreisverwaltung des Landkreises wird in einigen deutschen Bundesländern als Landratsamt bezeichnet. Im engeren Sinne sind Kommunalverwaltungen Gemeindeverwaltungen, dort wiederum unterschieden zwischen Gemeinden mit und ohne Stadtrecht. Bei ersteren spricht man von Stadtverwaltung, bei letzteren von Gemeindeverwaltung.

Geleitet wird die Stadtverwaltung in der Regel von Bürgermeistern - bei größeren Städten - von Oberbürgermeistern. In Hessen ist die offizielle Bezeichnung der Behörde „Der Magistrat“.

Zum Teil haben sich kleine Kommunen zu Verwaltungskooperationen zusammengeschlossen.

Die Beschäftigten der Stadtverwaltungen unterteilen sich in Beamten, für die das jeweilige Landesbeamtengesetz gilt und in (Tarif-)Beschäftigte, für die der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt. Die Unterscheidung in Arbeiter und Angestellte wurde 2005 abgeschafft.

Für die betriebliche Vertretung der kommunalen Beschäftigten sorgen Personalräte, die nach dem jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetz gewählt werden.

Zuständige Gewerkschaften für die kommunalen Beschäftigten sind vor allem die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di – dort der Fachbereich 7) sowie zu einem kleinen Teil die Komba (zählt zum Deutschen Beamtenbund).

 

Auf der Arbeitgeberseite sind die Kommunen in kommunalen Arbeitgeberverbänden organisiert, diese wiederum bilden die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände.

Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) empfiehlt, die Gemeindeverwaltung in sechs Dezernate aufzuteilen. Geleitet werden die Dezernate von Beigeordneten. Diesen Dezernaten sind die verschiedenen Ämter zugeordnet. Jedes Amt trägt eine Organisationskennziffer, diese sind hier in Klammern dargestellt. Nicht in jeder Kommune ist jedes Amt vorhanden.

Allgemeine Verwaltung:
- Hauptamt
- Personalamt
- Statistisches Amt
- Presseamt
- Rechnungsprüfungsamt

Finanzverwaltung:
- Kämmerei
- Stadtkasse
- Steueramt
- Liegenschaftsamt
- Amt für Verteidigungslasten

Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung:
- Rechtsamt
- Ordnungsamt
- Einwohner- und Meldeamt
 -Standesamt
- Versicherungsamt
- Feuerwehr
- Zivilschutz

Schul- und Kulturverwaltung:
- Schulverwaltungsamt
- Kulturamt
- Bibliothek
- Volkshochschule
- Musikschule
- Museum
- Theater
- Archiv

Sozial-, Jugend- und Gesundheitsverwaltung:
- Sozialamt
- Jugendamt
- Sportamt
- Gesundheitsamt
- Krankenhäuser
- Ausgleichsamt

Bauverwaltung:
- Bauverwaltungsamt
- Stadtplanungsamt
- Vermessungs- und Katasteramt
- Bauordnungsamt
- Wohnungsförderungsamt
- Hochbauamt
- Tiefbauamt
- Grünflächenamt

Verwaltung für öffentliche Einrichtungen:
- Stadtreinigungamt
- Schlacht- und Viehhof
- Marktamt

Verwaltung für Wirtschaft und Verkehr:
- Amt für Wirtschafts- und Verkehrsförderung
- Eigenbetriebe
- Forstamt








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